Das überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sorgt für Diskussionen. Flexible Modelle wie Werkverträge geraten in den Fokus – oft bleibt

Agil, flexibel, AÜG unter Druck (1)

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Das überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sorgt für Diskussionen. Flexible Modelle wie Werkverträge geraten in den Fokus – oft bleibt unklar, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder verdeckte Leiharbeit handelt.

Worauf das AÜG abzielt

Verhindern von verdeckter Leiharbeit ohne Erlaubnis oder Equal-Pay, Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten: Verträge müssen klar als Überlassung erkennbar sein und die eingesetzte Person genau benennen. Equal-Pay nach neun Monaten Einsatz im Betrieb

Risiken für Unternehmen

Fehlende Erlaubnis führt zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses und Bußgeldern bis zu 500.000 €, Verdeckte Leiharbeit durch falsch bezeichnete Werkverträge zieht Haftung und Strafen nach sich. Bei Verstößen gegen Equal-Pay oder Kennzeichnung drohen harte Sanktionen

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Verträge und Arbeitsmodelle genau prüfen – der Name allein zählt nicht, Sowohl rechtliche Texte als auch die tatsächliche Praxis müssen übereinstimmen. Klare Entscheidungen: AÜV mit Erlaubnis oder echte Werkverträge – keine Grauzonen

Unternehmen sollten jetzt handeln: Agilität darf nicht auf Kosten der Rechtssicherheit gehen.

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