Das überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sorgt für Diskussionen. Flexible Modelle wie Werkverträge geraten in den Fokus – oft bleibt unklar, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder verdeckte Leiharbeit handelt.
Worauf das AÜG abzielt
Verhindern von verdeckter Leiharbeit ohne Erlaubnis oder Equal-Pay, Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten: Verträge müssen klar als Überlassung erkennbar sein und die eingesetzte Person genau benennen. Equal-Pay nach neun Monaten Einsatz im Betrieb
Risiken für Unternehmen
Fehlende Erlaubnis führt zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses und Bußgeldern bis zu 500.000 €, Verdeckte Leiharbeit durch falsch bezeichnete Werkverträge zieht Haftung und Strafen nach sich. Bei Verstößen gegen Equal-Pay oder Kennzeichnung drohen harte Sanktionen
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Verträge und Arbeitsmodelle genau prüfen – der Name allein zählt nicht, Sowohl rechtliche Texte als auch die tatsächliche Praxis müssen übereinstimmen. Klare Entscheidungen: AÜV mit Erlaubnis oder echte Werkverträge – keine Grauzonen
Unternehmen sollten jetzt handeln: Agilität darf nicht auf Kosten der Rechtssicherheit gehen.













